Reduzierung der Grundsteuerwerte

Aktuell veröffentlichen immer mehr Kommunen die Bodenrichtwerte 2024. Unbeachtet der noch anhängigen Verfahren zur Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 gibt es im Grundsteuergesetz Baden-Württemberg eine teilweise unbekannte Regelung in § 16 Abs. 1 LGrStG: „Der Grundsteuerwert wird neu festgestellt (Wertfortschreibung), wenn der in Euro ermittelte und auf volle hundert Euro abgerundete Wert, der sich für […]

Finanzgericht Baden-Württemberg hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß

Mit Urteilen vom 11.6.2024 hat das Finanzgericht Stuttgart die Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg auf Basis des Bodenrichtwerts für Zwecke der Grundsteuerreform als verfassungsgemäß beurteilt. Gleichzeitig wurde jedoch die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, so dass davon auszugehen ist, dass die Urteile nichts rechtskräftig werden.