Zwangsversteigerung kann ein Spekulationsgeschäft darstellen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem am 27. Februar 2025 veröffentlichen Urteil IX R 6/24 entschieden, dass auch die Zwangsversteigerung einer Immobilie, z.B. aufgrund Privatinsolvenz des Eigentümers, ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG darstellt und ein sich hierbei ggf. anfallender Gewinn grundsätzlich der Einkommensteuer unterliegt, wenn zwischen Anschaffung der Immobilie und Zwangsersteigerung weniger als 10 Jahre liegen.

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