Im Rahmen der sog. „Riesterrente“ erfolgen staatliche Zuschüsse zur Altersvorsorge, die sog „Altersvorsorgezulage“. Die Höhe der Zulage hängt davon ab, wie viele berücksichtigungsfähige Kinder einzubeziehen sind und ob der vom Einkommen abhängige „Mindesteigenbetrag“ vollständig einbezahlt wurde. Aktuell erreichen viele Versicherte Bescheide über die Altersvorsorgezulage der Deutschen Rentenversicherung, die so in der Vergangenheit nicht bekannt waren. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf der Homepage informiert, werden mit Abschluss des Beitragsjahres 2024 (also in 2025) erstmals maschinelle Datenabgleiche durchgeführt und so die Anträge auf Altersvorsorgezulage geprüft. Damit soll die Gewährung nicht dem Gesetz entsprechender Zulagen und eine erst zeitversetzte Rückforderung durch jetzt zeitnah ergehende Bescheide vermieden werden.