Bei Saemann & Team bieten wir eine breite Palette von Steuerberatungsdienstleistungen an.
(weitere Kollegen stellen wir Ihnen gern persönlich vor)
Unser Team
Unser hochqualifiziertes Team verfügt über umfangreiche Fachkenntnisse und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, um die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich zu erfüllen.
Unsere Leistungsbereiche in der Steuerberatung umfassen eine breite Palette von Dienstleistungen, die darauf abzielen, die steuerlichen Anforderungen unserer Kunden effizient zu erfüllen.
Leistungsbereiche
Immobilienbesteuerung
Wir betreuen Mandanten bei der Besteuerung, dem An- und Verkauf sowie der (Um-)Strukturierung von Immobilentransaktionen, egal ob Privatpersonen, gewerbliche Grundstückshändler oder Bauträger jeglicher Rechtsform.
Umwandlungen, Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe
Wir verfügen über tiefgreifendes Wissen und langjährige Erfahrung in diesen Bereichen, welche durch mehrjährige Tätigkeit im Bereich „Transaction Tax“ einer Big 4-Gesellschaft vertieft wurden.
Steuerliche Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitnehmerentsendung
In der heutigen globalisierten Welt ist die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland und von ausländischen Mitarbeitern nach Deutschland ein wesentlicher Bestandteil vieler Unternehmensstrategien.
Digitalisierung und Prozessoptimierung Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung
Wir leben in einer Zeit, in der die Digitalisierung und künstliche Intelligenz in allen Bereichen unseres Lebens immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auch im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung ist dies nicht anders.
Erbschaft & Schenkung
Die Übertragung von Vermögen, ob durch Schenkung oder Erbfall, ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Beratung erfordert. Wir bieten Ihnen eine umfassende Steuerberatung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Klassische Steuerberatung
Selbstverständlich bieten wir auch klassichen Steuerberatungsleistungen an. Wir erstellen gerne auch Ihre Einkommensteuererklärung, Ihre betrieblichen Steuererklärungen, Gewinnermittlungen, Jahresabschluss und Finanz- und Lohnbuchhaltungen.
Neues
Hier finden Sie regelmäßig verschiedene Neuerungen aus dem Steuerrecht und der steuerlichen Beratung:
Gewährung von Darlehen an Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung
Grundsätzlich führt die Gewährung eines Darlehens einer Gesellschaft, z.B. einer GmbH, an ihren Gesellschafter zu keinen unmittelbaren Steuerfolgen (genauso wie ein Bankdarlehen keine unmittelbaren Steuerfolgen
Erhaltungsrücklage auch weiterhin erst bei Verwendung durch die WEG Werbungskosten?
Bisher war unstrittig: Die Zahlungen des Eigentümers in die Erhaltungsrücklage (früher auch als Instandhaltungsrücklage bezeichnet) sind erst dann als Werbungskosten beim vermietenden Eigentümer zu berücksichtigen,
E-Rechnung auch für Vermieter und Einspeisung bei PV-Anlagen relevant
Die ab 2025 geltenden Regelungen zur E-Rechnung gelten auch für Vermieter und Betreiber von PV-Anlagen. Selbst wenn nur umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze (z.B. von Wohnungen) erzielt werden
Inflationsausgleichsprämie bis 31. Dezember 2024 auszahlen
Die Regelung des § 3 Nr. 11c EStG, wonach eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 steuerfrei an Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann, endet am 31.
Anfahrt
Planckstr. 98
70184 Stuttgart
Telefon: +49 711 238 96 0
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