Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die bis einschließlich 7. April 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, diese später aber zurückzahlen mussten, haben aufgrund der Rechtsprechung ggf. einen Anspruch, die zurückgezahlten Beträge erstattet zu bekommen.
Das Antragsverfahren hierfür startet voraussichtlich erst 2027. Nach dem Start soll ein Antragszeitraum von sechs Monaten zur Verfügung stehen.
Betroffene sollten bereits jetzt ihre Bewilligungs- und Rückforderungsbescheide, Nachweise über die Rückzahlung sowie den Schriftverkehr mit der L-Bank zusammentragen. Über den Beginn des Verfahrens werden das Wirtschaftsministerium und die L-Bank gesondert informieren.