Grundsteuer mindert die Gewerbesteuer doppelt

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde auch die gewerbesteuerliche Kürzung für Grundbesitz in § 9 Nr. 1 GewStG angepasst. Die gezahlte Grundsteuer ist dabei im ersten Schritt – wie bisher – als Betriebsausgabe steuermindernd beim Gewerbebetrieb zu berücksichtigen. Statt einer pauschalen Kürzung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage bisher wird im 2. Schritt nun aber eine Kürzung um die tatsächlich angefallene Grundsteuer vorgenommen. Dies führt gegenüber der bisherigen Regelung für grundbesitzende Gewerbebetriebe in Regionen, mit hohem Grundsteuerhebesatz, in der Regel zu einer höheren Kompensation als nach der Altregelung.

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