Bei Saemann & Team bieten wir eine breite Palette von Steuerberatungsdienstleistungen an.


(weitere Kollegen stellen wir Ihnen gern persönlich vor)


Unser Team
Unser hochqualifiziertes Team verfügt über umfangreiche Fachkenntnisse und entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, um die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden bestmöglich zu erfüllen.
Unsere Leistungsbereiche in der Steuerberatung umfassen eine breite Palette von Dienstleistungen, die darauf abzielen, die steuerlichen Anforderungen unserer Kunden effizient zu erfüllen.
Leistungsbereiche
Immobilienbesteuerung
Wir betreuen Mandanten bei der Besteuerung, dem An- und Verkauf sowie der (Um-)Strukturierung von Immobilentransaktionen, egal ob Privatpersonen, gewerbliche Grundstückshändler oder Bauträger jeglicher Rechtsform.
Umwandlungen, Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe
Wir verfügen über tiefgreifendes Wissen und langjährige Erfahrung in diesen Bereichen, welche durch mehrjährige Tätigkeit im Bereich „Transaction Tax“ einer Big 4-Gesellschaft vertieft wurden.
Steuerliche Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Arbeitnehmerentsendung
In der heutigen globalisierten Welt ist die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland und von ausländischen Mitarbeitern nach Deutschland ein wesentlicher Bestandteil vieler Unternehmensstrategien.
Digitalisierung und Prozessoptimierung Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung
Wir leben in einer Zeit, in der die Digitalisierung und künstliche Intelligenz in allen Bereichen unseres Lebens immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auch im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung ist dies nicht anders.
Erbschaft & Schenkung
Die Übertragung von Vermögen, ob durch Schenkung oder Erbfall, ist ein komplexer Prozess, der eine sorgfältige Planung und Beratung erfordert. Wir bieten Ihnen eine umfassende Steuerberatung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Klassische Steuerberatung
Selbstverständlich bieten wir auch klassichen Steuerberatungsleistungen an. Wir erstellen gerne auch Ihre Einkommensteuererklärung, Ihre betrieblichen Steuererklärungen, Gewinnermittlungen, Jahresabschluss und Finanz- und Lohnbuchhaltungen.
Neues
Hier finden Sie regelmäßig verschiedene Neuerungen aus dem Steuerrecht und der steuerlichen Beratung:
Grunderwerbsteuer bei Aufhebung einer WEG
Zwar ist die Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Ausnahme, dennoch ist hierbei aus steuerlicher Sicht aufzupassen. Mit Urteil vom 31.7.2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden,
Grundsteuer mindert die Gewerbesteuer doppelt
Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde auch die gewerbesteuerliche Kürzung für Grundbesitz in § 9 Nr. 1 GewStG angepasst. Die gezahlte Grundsteuer ist dabei im ersten
Gewährung von Darlehen an Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung
Grundsätzlich führt die Gewährung eines Darlehens einer Gesellschaft, z.B. einer GmbH, an ihren Gesellschafter zu keinen unmittelbaren Steuerfolgen (genauso wie ein Bankdarlehen keine unmittelbaren Steuerfolgen
Erhaltungsrücklage auch weiterhin erst bei Verwendung durch die WEG Werbungskosten?
Bisher war unstrittig: Die Zahlungen des Eigentümers in die Erhaltungsrücklage (früher auch als Instandhaltungsrücklage bezeichnet) sind erst dann als Werbungskosten beim vermietenden Eigentümer zu berücksichtigen,
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