Grunderwerbsteuer bei Aufhebung einer WEG

Zwar ist die Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Ausnahme, dennoch ist hierbei aus steuerlicher Sicht aufzupassen. Mit Urteil vom 31.7.2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass hier nicht die für die Teilung von Grundstücksgemeinschaften geltende Grunderwerbsteuerbefreiung des § 7 GrEStG gilt. Entsprechend sollten die steuerlichen Folgen bei Aufhebung einer WEG stets im Vorfeld geprüft werden.

Share the Post:

Sie erreichen uns auch immer online.

Wir sind digitale DATEV-Kanzlei