Während Strom und Gaskunden von Preisbremsen und teilweise einer Nichterhebung der Abschläge für Dezember 2022 profitiert haben, sollen jetzt auch diejenigen begünstigt werden, die mit Heizöl, Briketts, Flüssiggas oder Pellets heizen. Nach den Ende März 2023 getroffenen Beschlüssen, können voraussichtlich ab Mai 2023 Härtefallhilfen für von Januar bis November 2022 bezogene Heizkosten von bis zu EUR 2.000 pro Haushalt beantragt werden. Soweit der Bezugspreis bei Bestellung mehr als EUR 1,42 pro Liter Heizöl, EUR 0,48 pro KG Holzpellets, EUR 1,14 pro Liter Flüssiggas, EUR 0,22 pro Kg Holzhackschnitzel, EUR 0,56 pro KG Holzbriketts, EUR 170 pro Raummeter Scheitholz oder EUR 0,72 pro Kg Kohle / Koks lag, können grundsätzlich 80% der Mehrkosten bezuschusst werden.