Zuletzt befand sich in unserer Mandanteninformation April 2024 ein kleiner unscheinbarer Punkt in der Auflistung der Steueränderungen durch das Wachstumschancengesetz, der Wegfall der „Fünftelregelung“. Aus aktuellem Anlass möchten wir hierzu ein paar ergänzende Erläuterungen geben: für Arbeitnehmerfälle findet ab 2025 keine ermäßigte Besteuerung im Rahmen des Lohnsteuerabzugs statt, wenn der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält oder z.B. einen Gehaltsbestandteil für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten geballt auf einmal ausgezahlt bekommt. Es bleibt also netto weniger Auszahlung als bisher übrig. Gleichzeitig fällt in diesen Fällen die Pflicht zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung weg. Der Steuerpflichtige kann die ermäßigte Abfindungsbesteuerung jedoch weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Einreichung einer Einkommensteuererklärung umsetzen. Durch Wegfall der Einreichungspflicht wird das Finanzamt in diesen Fällen an die Steuererklärung jedoch nicht mehr erinnern, die Einhaltung von Fristen wie auch die Einreichung selbst obliegt dann einzig dem Arbeitnehmer. Es ist Arbeitgebern zu empfehlen, in solchen Fällen den Arbeitnehmer auf die „Steuersparmöglichkeit“ durch die Einkommensteuererklärung hinzuweisen.