In seinem aktuell veröffentlichten Urteil musste der Bundesfinanzhof eine die Abgabenordnung und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betreffende Fragestellung beurteilen. Es ging um die Frage, ob die Anforderung von Mietverträgen u.a. durch das Finanzamt bei der Steuererklärung des Vermieters einen Datenschutzverstoß im Rahmen der DSGVO darstellt. Die Frage stellt sich, weil aus dem Mietvertrag (unvermeidlich) die Daten des Mieters hervorgehen. Ergänzend stellte sich die Frage, ob der Mieter die Weitergabe der Daten (und damit des Mietvertrags) explizit zustimmen muss. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.08.2023 (IX R 6/23) ist die Anforderung eines Mietvertrags durch das Finanzamt auch nach der DSGVO zulässig.