Stellt die steuerliche Benachteiligung ausländischer gegenüber inländischen Gesellschaften bei Immobilienverkauf einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar?

Grundsätzlich können nach deutschem Recht gegründete Gesellschaften die Versteuerung des Gewinns aus dem Verkauf mindestens 6 Jahre im Anlagevermögen gehaltener Immobilien durch Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG verschieben. Soweit eine entsprechende Ersatzinvestition in eine Immobilie erfolgt, sogar sehr viele Jahre. Nach ausländischem Recht gegründete Gesellschaften können dies bei Immobilieninvestitionen in Deutschland nicht und können so die Steuerbelastung in Deutschland nicht optimieren. Die Europäische Kommission hat Deutschland nun deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil insoweit ein Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in Europa vorliegen kann.

Share the Post:

Sie erreichen uns auch immer online.

Wir sind digitale DATEV-Kanzlei