Vermietung an Angehörige/ ortsübliche Miete

Die OFD Frankfurt hat sich aktuell ausführlich zur Vermietung an Angehörige und zur ortsüblichen Miete geäußert. Hier sind einmal wieder folgende zwei Punkte hervorzuheben: Die Durchführung des Mietvertrags muss – was die vertraglichen Vereinbarungen und die Zahlung betrifft – wie bei einer Vermietung an fremde Dritte durchgeführt werden. Für die Ermittlung der für die Anerkennung des Mietverhältnisses relevanten Entgeltlichkeitsquote (Verhältnis der Zahlung des Mieters zur ortsüblichen Miete) ist die Warmmiete heranzuziehen. Es ist daher wichtig, alle umlagefähigen Kosten in die Betrachtung mit einzubeziehen.

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