Grunderwerbsteuer bei Aufhebung einer WEG
Zwar ist die Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Ausnahme, dennoch ist hierbei aus steuerlicher Sicht aufzupassen. Mit Urteil vom 31.7.2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass hier nicht die für die Teilung von Grundstücksgemeinschaften geltende Grunderwerbsteuerbefreiung des § 7 GrEStG gilt. Entsprechend sollten die steuerlichen Folgen bei Aufhebung einer WEG stets im Vorfeld geprüft werden.
Erhaltungsrücklage auch weiterhin erst bei Verwendung durch die WEG Werbungskosten?
Bisher war unstrittig: Die Zahlungen des Eigentümers in die Erhaltungsrücklage (früher auch als Instandhaltungsrücklage bezeichnet) sind erst dann als Werbungskosten beim vermietenden Eigentümer zu berücksichtigen, wenn diese aus er Erhaltungsrücklage entnommen und „verwendet“ werden. Die begründete die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung damit, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kein rechtlich eigenständiges Subjekt ist und die Rücklage rechtlich […]