Gewerbesteuerkürzung für betrieblichen Grundbesitz
Bislang wird im Grundmodell der Gewerbeertrag um 1,2% des gewichteten Einheitswerts des betrieblichen Grundbesitzes gekürzt. Ab 2025 wird der Einheitswert durch die Grundsteuerreform nicht mehr dergestalt festgestellt, wie dies in der Vergangenheit war. Durch die unterschiedlichen Berechnungsansätze zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, war es auch wenig zielführend, diesen als Basis für die Gewerbesteuerkürzung heranzuziehen. Entsprechend soll […]