Grunderwerbsteuer bei Aufhebung einer WEG
Zwar ist die Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Ausnahme, dennoch ist hierbei aus steuerlicher Sicht aufzupassen. Mit Urteil vom 31.7.2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass hier nicht die für die Teilung von Grundstücksgemeinschaften geltende Grunderwerbsteuerbefreiung des § 7 GrEStG gilt. Entsprechend sollten die steuerlichen Folgen bei Aufhebung einer WEG stets im Vorfeld geprüft werden.
Gewährung von Darlehen an Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung
Grundsätzlich führt die Gewährung eines Darlehens einer Gesellschaft, z.B. einer GmbH, an ihren Gesellschafter zu keinen unmittelbaren Steuerfolgen (genauso wie ein Bankdarlehen keine unmittelbaren Steuerfolgen auslöst). Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn bereits bei Darlehensgewährung davon auszugehen ist, dass – z.B. aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Gesellschafters mit einer Darlehensrückzahlung nicht zu rechnen ist. So […]