Wer seine Steuererklärung nicht durch einen Steuerberater erstellen lässt und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt einreichen.
Die Pflicht zur Abgabe besteht u.a. dann, wenn das Einkommen mehr als den Grundfreibetrag beträgt und Einkünfte aus Vermietung, Gewerbe, selbständiger Tätigkeit, Rente bezogen werden, bei Bezug von Abfindungen, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld, wenn Sie mehrere Arbeitsverhältnisse haben oder wenn verheiratete Paare die Steuerklassen 3/5 gewählt haben.
Wird die Steuererklärung 2023 durch einen Steuerberater erstellt, beträgt die Frist für die Einreichung der Einkommensteuererklärung bis zum 2. Juni 2025.