„Soforthilfe Corona“ führt zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen

Bei Selbständigen unterliegt sämtliches Einkommen den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, solange die Beitragshöchstgrenze nicht überschritten ist. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 19.6.2024 entschieden, dass damit auch die in 2020 gewährte Soforthilfe Corona zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen führen kann. Dies gilt selbst dann, wen wegen sog. „Überkompensation“ die Soforthilfe später zurückzahlen war (in diesem Fall mindert die Rückzahlung ggf. den Beitrag im Jahr der Rückzahlung).

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