Wie bekannt bestand während der Hochphase der Corona-Krise die Möglichkeit, Steuernachzahlungen zinslos zu stunden. Es erging nunmehr erstmals ein Urteil des Finanzgerichts Münster, dass korrespondierend auch Nachzahlungszinsen für diese Zeiten zu erlassen sind, weil es unbillig wäre, dass für bereits festgesetzte Steuern bei Stundung keine Zinsen zu zahlen sind, während bei verzögerter Steuerfestsetzung bei ansonsten gleichen Rahmenbedingungen Nachzahlungszinsen zu zahlen wären. Wir halten Sie hierzu weiter auf dem Laufenden.