Der Anspruch auf Elterngeld hängt seit einiger Zeit vom Einkommen der Eltern. Ab Überschreiten der gesetzlichen Einkommensgrenzen besteht kein Anspruch auf Elterngeld mehr.
Das Gesetz stellt hier auf das zu versteuernde Einkommen im abgeschlossenen Veranlagungszeitraum/Jahr vor Geburt ab. Wird das Kind z.B. im Dezember 2025 geboren, ist das zu versteuernde Einkommen 2024 relevant. Stellen die Eltern erst im Sommer 2025 fest, dass das Einkommen 2024 zu hoch war, lässt sich hier leider nichts mehr machen. Wird jedoch frühzeitig der Kinderwunsch geplant, lohnen sich durchaus Optimierungen des zu versteuernden Einkommens 2024 (bis Ende 2024), um hierdurch den Elterngeldanspruch zu sichern. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.