Nach übereinstimmenden Presseberichten hat der Präsident des Bundesfinanzhofs in seiner Jahrespressekonferenz Ende Februar 2024 erste Entscheidungen zu den anhängigen Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen zur Grundsteuer avisiert. Spannend wird das Ergebnis dieser Urteile, auch weil die Regelungen zur Bemessung der neuen Grundsteuer nicht in allen Bundesländern gleich ist und aus den Urteilen Rückschlüsse auch auf die Ordnungsmäßigkeit der verschiedenen Neureelungen gezogen werden können.