Die OFD-Karlsruhe weist darauf hin, dass die verspätete Abgabe von Grundsteuererklärungen nicht geahndet wird, solange diese spätestens nach Erinnerung durch das Finanzamt übermittelt werden. Daneben bittet die OFD darum, Einsprüche gegen die bisher ergangenen Festsetzungen nur über Elster zu übermitteln und nicht auf anderem Wege, weil die Einsprüche nur so elektronisch weiterverarbeitet werden können.