Gerne übersehen: haben Ehegatten, Gemeinschaften o.ä. ein Gemeinschaftskonto, kann dies steuerlich kritisch sein. Verdienen z.B. beide Ehegatten unterschiedlich viel, stellt die Hälfte des übersteigenden Verdienstes eine Schenkung dar (weil mit Zufluss auf dem Gemeinschaftskonto ja der geringer Verdienende ebenfalls Zugriff auf das Geld hat). Wird dann vom Kontoguthaben z.B. ein Auto gekauft, welches in das Eigentum des geringer Verdienden geht, steigt die Schenkung weiter. Addieren sich die so ergebenden Schenkungen bei Verheirateten auf mehr als EUR 500.000 in 10 Jahren bzw. bei Unverheirateten auf mehr als EUR 20.000 in 10 Jahren, kann insoweit bereits eine Steuerhinterziehung vorliegen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.