Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf

Gefälschte Paketbenachrichtigungen per SMS oder gefälschte E-Mails oder Schreiben von Banken und Zahlungsdienstleistern mit der Aufforderung, die persönlichen Bankdaten einzugeben, hat vermutlich jeder bereits einmal erhalten. Wer eine Firma neu gegründet hat, wird selbst vom Notar darüber belehrt, auf gefälschte Registergebührenbescheide nicht zu zahlen. Neu sind erste Fälle von gefälschten Steuerbescheiden, die in Niedersachsen erstmals festgestellt wurden und vor denen aktuell das Landeskriminalamt Niedersachen warnt. Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater machen lässt, kann ohnehin davon ausgehen, dass kein echter Steuerbescheid auf direktem Wege vom Finanzamt ankommt. Wer nicht, sollte im ersten Schritt die auf dem Bescheid angegebene Steuernummer und Id-Nummer prüfen. Passen diese nicht, was bei den Fälschungen stets der Fall ist, ist die Fälschung bereits festgestellt. Ansonsten gilt: beim örtlichen Finanzamt anrufen und nachfragen, ob der Bescheid echt ist (aber bitte nicht unter der auf dem „gefälschten“ Bescheid angegebenen Nummer, weil auch diese Nummer ist meist nicht echt.

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