Zwei für viele Unternehmen relevante Änderungen in der Rechnungstellung sind vielen noch unbekannt:
Sammelrechnungen sind unzulässig: bei regelmäßigen Lieferungen oder Dienstleistungen wird bisher oftmals gesammelt über alle Lieferungen oder Dienstleistungen eines Monats gesammelt abgerechnet. Dies soll mit der E-Rechnung nicht mehr zulässig sein.
Frist zur Rechnungstellung: die E-Rechnung soll dem Kunden innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden nach Leistungserbringung abgerechnet werden.