E-Rechnung: auch Abrechnungspraxis muss angepasst werden

Zwei für viele Unternehmen relevante Änderungen in der Rechnungstellung sind vielen noch unbekannt:

Sammelrechnungen sind unzulässig: bei regelmäßigen Lieferungen oder Dienstleistungen wird bisher oftmals gesammelt über alle Lieferungen oder Dienstleistungen eines Monats gesammelt abgerechnet. Dies soll mit der E-Rechnung nicht mehr zulässig sein.

Frist zur Rechnungstellung: die E-Rechnung soll dem Kunden innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden nach Leistungserbringung abgerechnet werden.

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