Wem es auf seiner Gasrechnung noch nicht aufgefallen ist: seit dem 1. Oktober 2022 unterliegt das Entgelt hierfür befristet bis 31. März 2024 nicht mehr der Umsatzsteuer von 19%, sondern nur noch von 7%.
Wem es auf seiner Gasrechnung noch nicht aufgefallen ist: seit dem 1. Oktober 2022 unterliegt das Entgelt hierfür befristet bis 31. März 2024 nicht mehr der Umsatzsteuer von 19%, sondern nur noch von 7%.