Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn, der Arbeitnehmern zu zahlen ist, weiter von EUR 12,41 auf EUR 12,82. Damit Minijobber weiterhin im gleichen Stundenumfang tätig werden zu können, wie bisher, ohne dass sich ihr Sozialversicherungsstatus ändert, wird gleichzeitig die Lohngrenze für den Minijob von EUR 538 auf EUR 556 erhöht.