Erhaltungsrücklage auch weiterhin erst bei Verwendung durch die WEG Werbungskosten?

Bisher war unstrittig: Die Zahlungen des Eigentümers in die Erhaltungsrücklage (früher auch als Instandhaltungsrücklage bezeichnet) sind erst dann als Werbungskosten beim vermietenden Eigentümer zu berücksichtigen, wenn diese aus er Erhaltungsrücklage entnommen und „verwendet“ werden. Die begründete die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung damit, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kein rechtlich eigenständiges Subjekt ist und die Rücklage rechtlich […]