Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien ab 17. Februar 2025 verschärft
Nach der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) galt schon bisher eine Einschränkung betr. der Zahlung von Immobilienkaufpreisen, was Barzahlung oder z.B. Zahlung mit Kryptowährungen betraf. Interessant sind aber auch folgende neuen Meldetatbestände, nach denen eine Meldung erforderlich ist, wenn der Kaufpreis Wie diese Vorschriften ausgelegt werden, ist noch nicht bekannt.