Nachweis eines niedrigeren Bodenwerts/Grundsteuerwertes durch Gutachten
Nach § 38 Abs. 4 LGrStG Baden-Württemberg kann per Gutachten (zu den Anforderungen vgl. u.a. das hierzu von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe herausgegebene Merkblatt) ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden, als sich dieser nach der standardisierten Bewertung nach dem Bodenrichtwert ergibt. Grundsätzlich erfolge eine Anpassung für die Zeit ab Beginn des folgendenen Jahres bis zum nächsten sog. […]
Reduzierung der Grundsteuerwerte
Aktuell veröffentlichen immer mehr Kommunen die Bodenrichtwerte 2024. Unbeachtet der noch anhängigen Verfahren zur Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 gibt es im Grundsteuergesetz Baden-Württemberg eine teilweise unbekannte Regelung in § 16 Abs. 1 LGrStG: „Der Grundsteuerwert wird neu festgestellt (Wertfortschreibung), wenn der in Euro ermittelte und auf volle hundert Euro abgerundete Wert, der sich für […]