Reduzierung der Grundsteuerwerte

Aktuell veröffentlichen immer mehr Kommunen die Bodenrichtwerte 2024. Unbeachtet der noch anhängigen Verfahren zur Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 gibt es im Grundsteuergesetz Baden-Württemberg eine teilweise unbekannte Regelung in § 16 Abs. 1 LGrStG: „Der Grundsteuerwert wird neu festgestellt (Wertfortschreibung), wenn der in Euro ermittelte und auf volle hundert Euro abgerundete Wert, der sich für […]