Nachweis eines niedrigeren Bodenwerts/Grundsteuerwertes durch Gutachten

Nach § 38 Abs. 4 LGrStG Baden-Württemberg kann per Gutachten (zu den Anforderungen vgl. u.a. das hierzu von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe herausgegebene Merkblatt) ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden, als sich dieser nach der standardisierten Bewertung nach dem Bodenrichtwert ergibt. Grundsätzlich erfolge eine Anpassung für die Zeit ab Beginn des folgendenen Jahres bis zum nächsten sog. […]

Stadt Stuttgart bucht die Grundsteuer erst später ab

Eine Info, die für alle Stuttgarter Grundstücksbesitzer relevant ist: Die Stadt Stuttgart hat darüber informiert, dass die eigentlich zum 15. Februar 2025 fälligen Raten zur Grundsteuer 2025 aufgrund der vielen Rückfragen und Einwendungen nicht zum eigentlichen Fälligkeitstermin abgebucht werden, sondern erst zum 15. März 2025. Auch die ersten Mahnungen an Steuerpflichtige, die nicht abbuchen lassen, […]

Grundsteuer mindert die Gewerbesteuer doppelt

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurde auch die gewerbesteuerliche Kürzung für Grundbesitz in § 9 Nr. 1 GewStG angepasst. Die gezahlte Grundsteuer ist dabei im ersten Schritt – wie bisher – als Betriebsausgabe steuermindernd beim Gewerbebetrieb zu berücksichtigen. Statt einer pauschalen Kürzung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage bisher wird im 2. Schritt nun aber eine Kürzung um die […]

Reduzierung der Grundsteuerwerte

Aktuell veröffentlichen immer mehr Kommunen die Bodenrichtwerte 2024. Unbeachtet der noch anhängigen Verfahren zur Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 gibt es im Grundsteuergesetz Baden-Württemberg eine teilweise unbekannte Regelung in § 16 Abs. 1 LGrStG: „Der Grundsteuerwert wird neu festgestellt (Wertfortschreibung), wenn der in Euro ermittelte und auf volle hundert Euro abgerundete Wert, der sich für […]

Finanzgericht Baden-Württemberg hält Grundsteuerreform für verfassungsgemäß

Mit Urteilen vom 11.6.2024 hat das Finanzgericht Stuttgart die Regelungen zur Ermittlung des Grundsteuerwerts in Baden-Württemberg auf Basis des Bodenrichtwerts für Zwecke der Grundsteuerreform als verfassungsgemäß beurteilt. Gleichzeitig wurde jedoch die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, so dass davon auszugehen ist, dass die Urteile nichts rechtskräftig werden.