Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke soll gesetzlich geregelt werden

Es ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 in § 6f EStG vorgesehen, die Kaufpreisaufteilung gesetzlich zu regeln.  Danach soll die im Kaufvertrag getroffene Regelung gelten, soweit diese nicht die realen Wertverhältnisse verfehlt. Eine hiervon abweichende Aufteilung (oder im Falle der nicht vertraglich geregelten Aufteilung) ist entweder nach den Berechnungsschemen der Finanzverwaltung vorzunehmen oder durch Gutachten eines amtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachzuweisen, wobei Voraussetzung die persönliche Vorortbesichtigung der Immobilie durch den Gutachter ist (Gutachten vom Schreibtisch aus sind dann nicht mehr zulässig für diese Zwecke).

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