Gewährung von Darlehen an Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung
Grundsätzlich führt die Gewährung eines Darlehens einer Gesellschaft, z.B. einer GmbH, an ihren Gesellschafter zu keinen unmittelbaren Steuerfolgen (genauso wie ein Bankdarlehen keine unmittelbaren Steuerfolgen auslöst). Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn bereits bei Darlehensgewährung davon auszugehen ist, dass – z.B. aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Gesellschafters mit einer Darlehensrückzahlung nicht zu rechnen ist. So […]