Auch Aussetzungszinsen von 6% p.a. verfassungswidrig
Bisher war die Rechtsprechung und die Rechtslage eindeutig: Während Nachzahlungszinsen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab 2019 nur noch mit 1,8% p.a. berechnet wurden, gab es eine Reduzierung der unverändert mit 6% p.a. zu berechnenden Stundungs- und Aussetzungszinsen nicht. Mit Beschluss vom 8.5.2024 VIII R 9/23, veröffentlicht am 22.8.2024 hat der Bundfinanzhof daher dem Bundesverfassungsgericht […]