Sozialversicherungspflicht von freien Mitarbeitern
Früher wurde stets vor der sog. „Scheinselbständigkeit“ von freien Mitarbeitern gewarnt, die dazu führte, dass für Zwecke der Sozialversicherung ein freier Mitarbeiter wie ein Angestellter galt und entsprechend für die Vergütungen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen waren. Neben der zwischenzeitlich bestehenden Möglichkeit, insoweit Statusfeststellungen durch die Sozialversicherungsträger durchführen zu lassen, ist die Prüfung freier Mitarbeiter wieder verstärkt in […]