Inflationsausgleichsprämie bis 31. Dezember 2024 auszahlen
Die Regelung des § 3 Nr. 11c EStG, wonach eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 steuerfrei an Arbeitnehmer ausgezahlt werden kann, endet am 31. Dezember 2024. Interessant für Unternehmen, die Ihre Gehälter erst nachschüssig im Folgemonat auszahlen: Das Gesetz regelt klar, dass die Prämie in der Zeit bis 31. Dezember 2024 gewährt und auch […]
Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar
Bis Ende 2024 können Arbeitgebende den Mitarbeitenden eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Mit Urteil vom 25.4.2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie wie normaler Arbeitslohn pfändbar ist.