Bis Ende 2024 können Arbeitgebende den Mitarbeitenden eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu EUR 3.000 steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Mit Urteil vom 25.4.2024 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie wie normaler Arbeitslohn pfändbar ist.