Steuererklärungen 2023 bis 2. September 2024 einzureichen

Wer seine Steuererklärung nicht durch einen Steuerberater erstellen lässt und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 2. September 2024 beim Finanzamt einreichen. Die Pflicht zur Abgabe besteht u.a. dann, wenn das Einkommen mehr als den Grundfreibetrag beträgt und Einkünfte aus Vermietung, Gewerbe, selbständiger Tätigkeit, Rente bezogen werden, bei Bezug von Abfindungen, […]