Der Bundesrat hat am 22.11.2024 sowohl dem Jahressteuergesetz 2024 als auch dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 zugestimmt. Damit wird der steuerliche Grundfreibetrag für 2024 (rückwirkend) um EUR 180 pro Kopf erhöht, der Kinderfreibetrag steigt ebenso. Für Arbeitnehmer bedeutet dies ein kleines staatliches Weihnachtsgeld, weil diese Erhöhung des Grundfreibetrags sich in der Gehaltsabrechnung für Dezember 2024 steuermindernd auswirken sollte.