Wer eine Immobilie nach mehr als zehn Jahren verkauft, zahlt auf den Gewinn weiterhin keine Einkommensteuer. Daran ändert sich vorerst nichts. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 am 16. Oktober 2026 keine Abschaffung der Zehnjahresfrist gefordert.
Was am 8. und 16. Oktober 2026 entschieden wurde
Am 8. Oktober hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, der die steuerfreie Veräußerung nicht selbst genutzter Immobilien nach zehn Jahren beenden sollte. Für den Entwurf stimmten 131 Abgeordnete, dagegen 446. Am 16. Oktober hat der Bundesrat seine Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 beschlossen. Sie enthält Punkte zu Sonntags- und Feiertagszuschlägen sowie zur Besteuerung von Rechenzentren, aber keine Änderung von § 23 EStG.
Was heute gilt
Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Innerhalb der Frist bleibt der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Vorjahren ausschließlich selbst bewohnt wurde. Bei vermieteten Objekten mindern Abschreibungen die Anschaffungskosten und erhöhen damit den steuerpflichtigen Gewinn.
Was weiter passieren kann
Die Stellungnahme des Bundesrates ist für die Bundesregierung nicht bindend. Das Gesetzgebungsverfahren geht weiter, und der Bundestag entscheidet über den Entwurf. Wir beobachten das Verfahren und informieren Sie, sobald sich die Rechtslage ändert.
Unsere Empfehlung
Planen Sie einen Verkauf nicht allein nach dem Kalender. Berücksichtigen Sie die Steuerfrist, das Ende der Zinsbindung, eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und Ihre persönliche Steuersituation. Wir rechnen gern Ihren Einzelfall durch.
Stand: 16. Oktober 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.