Wegfall der „Spekulationsfrist“ für private Immobilienverkäufe

Mögliche Änderungen des § 23 EStG: Steuerpflicht für private Immobilienverkäufe? – Für private Grundstücksverkäufe könnte sich die steuerliche Behandlung künftig deutlich ändern. Nach geltendem Recht sind Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien im Privatvermögen grundsätzlich steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkauf in der Regel einkommensteuerfrei. Eine Steuerfreiheit kann außerdem bereits früher greifen, wenn die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat nun vorgeschlagen, die zehnjährige Veräußerungsfrist abzuschaffen. Gewinne aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien wären dann unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Die bisherige Möglichkeit, durch Zeitablauf Steuerfreiheit zu erreichen, würde damit entfallen.

Gleichzeitig soll die Regelung zur Eigennutzung neu gefasst werden. Steuerfrei könnten danach insbesondere Verkäufe bleiben, wenn die Immobilie während des gesamten Zeitraums selbst bewohnt wurde oder mindestens 36 zusammenhängende Monate der eigenen Wohnnutzung dienten.

Noch handelt es sich lediglich um einen Vorschlag. Ob und in welcher Form die Änderungen umgesetzt werden, ist offen. Vorgesehen ist jedoch eine Übergangsregelung, die insbesondere bei Immobilien mit noch nicht abgelaufener Zehnjahresfrist zu erheblichen steuerlichen Auswirkungen führen könnte.

Eigentümer vermieteter Immobilien sollten daher prüfen, wann die individuelle Zehnjahresfrist endet und welche Folgen eine mögliche Gesetzesänderung für geplante Verkäufe und die bisherige Investitionsplanung hätte.

Stand: 8. Oktober 2026. Es gilt der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

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