Zuwendungsempfängerregister steht online

Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Februar 2024 mitteilte, steht nun das sog. Zuwendungsempfängerregister unter https://zer.bzst.de online , welches nach vollständiger Datenpflege zukünftig alle Organisationen enthält, die gemeinnützig sind und Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen. Dies ermöglicht potentiellen Spendern, die Gemeinnützigkeit zu prüfen. In einer weiteren Ausbaustufe sollen gemeinnützige Organisationen hier auch die Bankverbindung von Spendenkonten und einen Link zur eigenen Homepage einpflegen können, um hiervon besser zu profitieren.

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