Ab November 2024 werden die sog. Wirtschafts-Identifikationsnummen (W-IdNr.) zugeteilt. Jeder „wirtschaftlich Tätige“ i.S. § 139a AO erhält mit der W-IdNr. eine eindeutige Identifikation.
Die W-IdNr. besteht aus dem Kürzel DE, gefolgt von 14 Ziffern nach folgendem Schema: DE123456789-00001. Bis zur 9. Stelle der Ziffernfolge ist die W-IdNr. identisch mit einer ggf. bereits vorhandenen Umsatzteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.), die letzten 5 Stellen dienen als Unterscheidungsmerkmal (soweit ein wirtschaftlich tätigker mehrere Unternehmen betreibt; ansonsten standardmäßig 00001). Grundsätzlich wird die W-IdNr. vorerst vorhandene Steueridentifikationsnummern, USt-IdNr., Steuernummer u.a. nicht ersetzen, sondern parallel dazu vorhanden sein.
Bitte beachten Sie: soweit Sie bereits eine USt-IdNr. haben, erhalten Sie keine separate Mitteilung Ihrer W-IdNr., sondern es wird nur die Geltung der W-IdNr. durch öffentliche Bekanntmachung bestätigt. Soweit Sie noch keine USt-IdNr. haben, wird Ihnen oder Ihrem steuerlichen Berater die W-IdNr. auf elektronischem Wege bekanntgeben werden.