Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke soll gesetzlich geregelt werden
Es ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 in § 6f EStG vorgesehen, die Kaufpreisaufteilung gesetzlich zu regeln. Danach soll die im Kaufvertrag getroffene Regelung gelten, soweit diese nicht die realen Wertverhältnisse verfehlt. Eine hiervon abweichende Aufteilung (oder im Falle der nicht vertraglich geregelten Aufteilung) ist entweder nach den Berechnungsschemen der Finanzverwaltung vorzunehmen oder durch Gutachten […]