Pauschalversteuerung nach § 37b EStG führt nur bei zeitnaher Durchführung zur sozialversicherungsrechtlichen Begünstigung
Grundsätzlich sind pauschalversteuerte Bezüge (z.B. für Firmenveranstaltungen) nur dann sozialversicherungsrechtlich begünstigt, wenn die Pauschalversteuerung zeitnah zum Entstehen der Bezüge tatsächlich durchgeführt wird. Dies hat das Bundessozialgericht am 23.4.2024 entschieden. Im Urteilsfall ging es um eine Firmenveranstaltung im September eines Jahres, für welche die Pauschalversteuerung erst im März des Folgejahres erfolgte. Spätestens ab Ende Februar des […]