Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen

Die Bundessteuerberaterkammer fordert in Ihrer Pressemitteilung vom 23.1.2023 eine Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen bis zum 31. Mai 2023, weil die Fristen zum 31. Januar 2023 nicht einhaltbar sind. Noch ist keine Entscheidung gefallen. Sollten Sie unsere Unterstützung bei der Erstellung der Grundsteuererklärungen benötigen, so melden Sie sich bitte bei uns.

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