TSE-Kassensysteme – Meldepflicht kommt ab 2025 (jetzt wirklich)

Bereits vor mehreren Jahren grundsätzlich eingeführt, dann aber ausgesetzt: Die Verpflichtung elektronische Kassensysteme bei den Finanzbehörden anzumelden. Jetzt wird es ernst. Entsprechend dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 sind die Mitteilungen ab 2025 tatsächlich zu erstatten, hierfür wird u.a. eine Möglichkeit über „Mein Elster“ geschaffen. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte, neue Systeme sind dann innerhalb eines Monats beim Finanzamt anzumelden. Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte (oder geleaste) Systeme sind, soweit noch in Betrieb, bis zum 31. Juli 2025 anzumelden. Werden die so angemeldeten Kassen außer Betrieb genommen, sind diese ebenfalls innerhalb von einem Monat abzumelden.

Share the Post:

Sie erreichen uns auch immer online.

Wir sind digitale DATEV-Kanzlei