Nachweis eines niedrigeren Bodenwerts/Grundsteuerwertes durch Gutachten

Nach § 38 Abs. 4 LGrStG Baden-Württemberg kann per Gutachten (zu den Anforderungen vgl. u.a. das hierzu von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe herausgegebene Merkblatt) ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden, als sich dieser nach der standardisierten Bewertung nach dem Bodenrichtwert ergibt. Grundsätzlich erfolge eine Anpassung für die Zeit ab Beginn des folgendenen Jahres bis zum nächsten sog. […]