(Teilentgeltliche) Immobilienübertragung im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge löst keine „Spekulationssteuer“ aus

Bisher ging man zweifelsfrei aus, dass ein Engelt oder aber die Übernahme von auf der Immobilie lastenden Krediten durch den Vermögensübernehmer im Rahmen der Immobilienübertragung bei vorweggenommener Erbfolge ein teilentgeltliches Geschäft darstellt. Es wurde das Entgelt bzw. die übernommenen Darlehen dem Gesamtwert der Immobilie gegenübergestellt und in diesem Verhältnis die Gesamttransaktion in eine Schenkung und […]