Erholungsbeihilfe: steuerbegünstigtes Extra für die Urlaubszeit

Mit einer Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden und deren Familien eine attraktive Unterstützung für Urlaub und Erholung zukommen lassen. Bis zu EUR 156 pro Kalenderjahr für den Arbeitnehmer, EUR 104 für den Ehegatten und EUR 52 je Kind dürfen – bei zweckgebundener Verwendung und zeitlichem Zusammenhang mit einer Erholungsmaßnahme – mit 25 % pauschaler Lohnsteuer […]